Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemeines
      1.1 Diese "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Lieferungen der LumoBag GmbH an den Vertragspartner (nachfolgend "Kunde" genannt). Geschäfts- und Einkaufsbedingungen Dritter gelten nur insoweit, als sie mit diesen AGB übereinstimmen.
      1.2 Die AGB bilden zusammen mit den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes mit der LumoBag GmbH eingegangenen Vertragsverhältnisses.
      1.3 Die AGB liegen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammen mit den für die jeweiligen Leistungen geltenden und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen bei der LumoBag GmbH zur Einsichtnahme auf oder können von der Website der LumoBag GmbH heruntergeladen werden.
    2. Geltungsbereich und Gültigkeit
      2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
      2.2 Alle Bestellungen und Vereinbarungen sind rechtsverbindlich, wenn die Bestellung des Kunden bei LumoBag GmbH schriftlich, online oder per E-Mail eingegangen ist.
      2.3 Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers.
      2.4 Erfolgt die Annahme durch LumoBag GmbH nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Besteller angegebene Adresse oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung durch LumoBag GmbH, so gilt der Vertrag als zu diesem Zeitpunkt zustande gekommen. In diesem Fall gilt im Falle einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts etc. der Zeitpunkt der Leistungserbringung als Fristbeginn. Dies gilt nicht für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG oder § 11 FAGG.
    3. Vertragspartner
      3.1 Kunde von LumoBag GmbH kann nur eine natürliche oder eine juristische Person sowie eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit sein.
      3.2 LumoBag GmbH ist berechtigt, vom Kunden alle erforderlichen Auskünfte über die Identität sowie die Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage amtlicher Dokumente wie Lichtbildausweis und Meldepapiere sowie den Nachweis einer Unterschrifts- oder Vertretungsbefugnis zu verlangen. Ferner hat der Kunde auf Verlangen von LumoBag GmbH eine Zustelladresse und eine Zahlstelle sowie den Nachweis einer Bankverbindung mitzuteilen.
      3.3 LumoBag GmbH ist berechtigt, alle vom Kunden gemachten Angaben sowie die Bonität des Kunden zu prüfen.
    4. Liefertermine
      4.1 LumoBag GmbH wird sich bemühen, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von mindestens 90 Tagen durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. LumoBag GmbH kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen des Leitungsnetzes im Bereich von Kommunikationsdienstleistern oder sonstige von LumoBag GmbH nicht zu vertretende Hindernisse, wie z.B. Transportstörungen oder Produktionsausfälle, unmöglich wird. In beiden Fällen ist LumoBag GmbH nur verpflichtet, erhaltene Anzahlungen zinslos zurückzuerstatten.
      4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern LumoBag GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird.
      4.3 Die angestrebten Leistungstermine können nur eingehalten werden, wenn der Besteller alle erforderlichen Arbeiten und Unterlagen, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung, zu den von LumoBag GmbH genannten Terminen vollständig zur Verfügung stellt und seinen Mitwirkungspflichten im erforderlichen Umfang nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von LumoBag GmbH nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug von LumoBag GmbH. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
      4.4 Bei Ausfall von Leistungen aufgrund einer nicht von LumoBag GmbH zu vertretenden Störung erfolgt keine Rückerstattung von Gebühren.
    5. Eigentumsrecht
      5.1 Die gelieferte Hardware (Materialien, Maschinen, Zubehör etc.) oder Software (von LumoBag GmbH erstellte Programme, von Dritten erstellte Programme) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von LumoBag GmbH. Während dieser Zeit hat der Kunde auf eigene Kosten für eine ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) zu sorgen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung gilt als ausgeschlossen.
      5.2 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist LumoBag GmbH jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
      5.3 LumoBag GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die sofortige Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.
    6. Haftung
      6.1 Eine Haftung von LumoBag GmbH auf Schadensersatz besteht nur bei grober Fahrlässigkeit von LumoBag GmbH oder ihrer Mitarbeiter. In allen Fällen eines vereinbarten Dienstleistungsvertrages wird in diesem Vertrag eine Haftungshöchstgrenze festgelegt bzw. begrenzt. Für darüber hinausgehende Schäden haftet LumoBag GmbH nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder es handelt sich um einen von LumoBag GmbH verursachten Personenschaden. Dies gilt auch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn auf Seiten des Kunden. LumoBag GmbH haftet ferner nicht für Schäden, die durch unbefugte und rechtswidrige Systemzugriffe Dritter oder durch Maschinenfehler und/oder -störungen entstehen.
      6.2 LumoBag GmbH übernimmt ferner keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, veränderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen und Transportschäden entstehen.
      6.3 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen LumoBag GmbH ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
      6.4 Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von LumoBag GmbH. Der Rückversand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
      6.5 LumoBag GmbH haftet nicht für den Ersatz von zerstörten Daten oder für daraus entstehende Schäden (insbesondere Vermögensschäden, Urheberrechtsschäden etc.). LumoBag GmbH kann den Kunden gegen gesonderten Auftrag bei der Rekonstruktion zerstörter Daten unterstützen.
      6.6 LumoBag GmbH weist darauf hin, dass Sicherheitsmängel und Risiken entstehen können, wenn der Kunde Systemkomponenten und Hardwarelösungen einsetzt, die LumoBag GmbH im Hinblick auf die erforderlichen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen als nur bedingt geeignet einstuft.
    7. Datensicherheit
      7.1 LumoBag GmbH wird zum Schutz aller bei LumoBag GmbH gespeicherten Daten alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen ergreifen, soweit diese technisch möglich und zumutbar sind. Sollte es einem Dritten gelingen, sich unbefugt und rechtswidrig Zugang zu den bei LumoBag GmbH gespeicherten Daten zu verschaffen oder die bei LumoBag GmbH gespeicherten Daten durch systembeeinflussende und -schädigende Programme im Internet rechtswidrig zu nutzen, so haftet LumoBag GmbH dem Besteller nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
      7.2 Der Besteller ist verpflichtet, alle ihm von LumoBag GmbH zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Passwörter, Codes für den Betrieb von Software, etc.) geheim zu halten. Besteht der Verdacht der Kenntnisnahme der Daten durch unbefugte Dritte, wird der Kunde die Daten unverzüglich ändern bzw. durch LumoBag GmbH ändern lassen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unzureichende Geheimhaltung von Passwörtern durch ihn oder durch Offenlegung gegenüber Dritten entstehen.
    8. Urheberrecht und Nutzung
      8.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Maschinen, Materialien, Programme, Dokumentationen etc.) stehen LumoBag GmbH oder ihren Lizenzgebern zu. Dem Kunden wird ausschließlich das Recht eingeräumt, die Hard- und Software nach Zahlung der vereinbarten Vergütung ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen, und zwar nur für die im Vertrag bezeichnete Hardware und im Umfang der erworbenen Anzahl von Lizenzen zur gleichzeitigen Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen / Systemen. Durch den vorliegenden Vertrag wird lediglich eine Lizenz zur Nutzung des Werkes erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist nach dem Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Hard- und Software werden keine Rechte erworben, die über die in diesem Vertrag festgelegte Nutzung hinausgehen. Jede Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
      8.2 Dem Auftraggeber ist es gestattet, Kopien zu Archivierungs- und Datensicherungszwecken anzufertigen, sofern die Hard- und Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthält und alle Urheberrechts- und Eigentumsvermerke unverändert auf diese Kopien übertragen werden.
      8.3 Sollte es zur Herstellung der Interoperabilität der jeweiligen Software notwendig sein, die Schnittstellen offenzulegen, so wird der Auftraggeber LumoBag GmbH dazu gegen Entgelt auffordern. Kommt LumoBag GmbH dieser Aufforderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, so dürfen die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung ist schadenersatzpflichtig.
    9. Geheimhaltung, Datenschutz, Personenstammdaten
      9.1 LumoBag GmbH und der Kunde verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere Art. 2 § 6 des Datenschutzgesetzes, zu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
      9.2 LumoBag GmbH verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu behandeln. LumoBag GmbH verpflichtet sich weiters, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben oder gegebenenfalls die schriftliche Zustimmung des Kunden einzuholen.
      9.3 LumoBag GmbH ist jedoch berechtigt, aufgrund von Verträgen mit Herstellern oder Lieferanten von Materialien, Maschinen, Programmen, Softwareprodukten etc. den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachzukommen und Informationen über das von LumoBag GmbH installierte System (z.B. Anzahl und Umfang der erteilten Lizenzen) weiterzugeben. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
      9.4 LumoBag GmbH ist berechtigt, Protokoll- und Zugriffsstatistiken zu führen, insbesondere zum Schutz der eigenen Server oder Rechner. Diese Daten können zur Behebung von technischen Mängeln verwendet werden.
    10. Mitteilungspflicht
      10.1 Der Besteller ist verpflichtet, LumoBag GmbH Änderungen seines Namens, seiner Bezeichnung oder Firma, seiner Anschrift bzw. seines Sitzes, seiner Zahlstelle, den Verlust seiner Rechtsfähigkeit oder sonstige Änderungen (z.B. Rechtsform, Firmenbuchnummer, Bankverbindung etc.) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach der Änderung, schriftlich mitzuteilen.
      10.2 Unterlässt es der Besteller, LumoBag GmbH die in Ziffer 13.1 genannten Änderungen mitzuteilen und gehen ihm deshalb rechtserhebliche Erklärungen oder Schriftstücke (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen, Änderungen etc.) nicht zu, so gelten diese Erklärungen dennoch als zugegangen.
    11. Rücktrittsrecht
      11.1 Wird eine vereinbarte Lieferfrist durch alleiniges Verschulden oder rechtswidriges Handeln von LumoBag GmbH überschritten, so ist der Besteller berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes von dem betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Leistung auch innerhalb der in Ziffer 5.1 genannten Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Besteller daran kein Verschulden trifft.
      11.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die LumoBag GmbH nicht zu vertreten hat, entbinden LumoBag GmbH von der Lieferverpflichtung oder gestatten ihr eine Verschiebung der vereinbarten Lieferfrist.
      11.3 Stornierungen durch den Besteller sind nur mit schriftlicher Zustimmung von LumoBag GmbH möglich. Stimmt LumoBag GmbH einer Stornierung zu, ist LumoBag GmbH berechtigt, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes des noch nicht abgerechneten Gesamtprojektes zu berechnen.
    12. Preise
      12.1 Alle Preise verstehen sich in EURO exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger Versandkosten sowie exklusive Verpackung. Sie gelten nur für den vereinbarten Auftrag.
      12.2 Alle Abgaben und Steuern (insbesondere die Umsatzsteuer) werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Rechtslage berechnet. Sollten die Finanzbehörden nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
      12.3 Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Sitz von LumoBag GmbH.
      12.4 Den Leistungen liegen die von LumoBag GmbH dem Kunden mitgeteilten allgemeinen Preise für Leistungen zugrunde. LumoBag GmbH ist berechtigt, die Preise zu ändern und anzupassen, insbesondere die angegebenen Preise dem Markt anzupassen und insbesondere Änderungen des allgemeinen Lohnniveaus, der Indexentwicklung etc. zu berücksichtigen. LumoBag GmbH haftet nicht für solche zu berücksichtigenden Änderungen. Preisänderungen werden von LumoBag GmbH mindestens 20 Tage im Voraus bekannt gegeben. Es steht den Parteien frei, im Einzelfall besondere Vereinbarungen zu treffen. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Bruchteile einer Arbeitsstunde werden auf volle Viertelstunden aufgerundet.
      12.5 Leistungserbringung vor Ort: Wird die Erbringung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden oder nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten (die Entscheidung hierüber liegt bei LumoBag GmbH) vor Ort in den Geschäftsräumen des Kunden erbracht, so trägt der Kunde die Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten etc.) sowie etwaige Übernachtungskosten für die mit der Leistungserbringung beauftragten Personen von LumoBag GmbH.
      12.6 Alle Preisangaben sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich.
    13. Terms of payment
      13.1 Invoicing shall, as far as possible, take place immediately after the service or delivery has been provided.
      13.2 In the case of orders comprising several units, LumoBag GmbH shall be entitled to invoice after delivery of each individual unit or service. For partial invoices, the payment terms specified for the overall order shall generally apply analogously.
      13.3 Unless otherwise agreed, invoices from LumoBag GmbH shall be due for payment promptly without deduction and free of charges. Notwithstanding any declarations of dedication to the contrary by the customer, LumoBag GmbH shall be entitled to use incoming sums of money first of all to cover accrued costs, expenses, cash outlays, interest on arrears and lastly to settle the outstanding invoice amount. If cheques are accepted, this shall be done on account of payment without exception. This shall also apply in the case of assignment of claims. Collection and discount interest and expenses shall be borne by the customer.
      13.4 Notices of defects shall not entitle the principal to withhold or reduce any invoices.
      13.5 Objections to invoiced remuneration claims must be raised by the customer in writing with LumoBag GmbH within one month of receipt of the invoice, otherwise the claims shall be deemed to have been accepted. LumoBag GmbH shall, on the basis of timely objections, review all factors on which the determination of the disputed charge claim is based and confirm the correctness of the disputed charge claim on the basis of the result or amend the invoice accordingly. Legal claims of the Client in the event of justified objections after expiry of the above-mentioned deadlines shall remain unaffected. Claims for remuneration from other suppliers or operators which are imposed on the customer for LumoBag GmbH’s account on the basis of the contract or an agreement on the additional service – e.g. claims for remuneration for domain registration etc. – shall be equivalent to claims for remuneration from LumoBag GmbH.
      13.6 If, after the conclusion of the contract, justified concerns arise with regard to the creditworthiness or financial circumstances of the customer, LumoBag GmbH shall be entitled to demand security or payment in advance prior to delivery or performance of the services. In the event of refusal, LumoBag GmbH shall be entitled to withdraw from the contract without being obliged to pay damages to the customer.
      13.7 The customer shall bear the risk for the duration of the transfer and the transfer process until it is received in the account of LumoBag GmbH. A payment shall be deemed to have been made on the day on which LumoBag GmbH can dispose of it.
      13.8 Compliance with the agreed payment dates shall constitute an essential condition for LumoBag GmbH’s performance of the delivery or fulfilment of the contract: failure to comply with the agreed payment dates shall entitle LumoBag GmbH to discontinue work in progress and to demand advance payments or securities for services still outstanding. If the customer is in arrears with at least one payment of an invoice that is already due, despite a reminder and the setting of a grace period of 10 days, all claims arising from the business relationship with the customer shall become due for payment immediately, irrespective of any payment terms granted or cheques received. In the event of default, LumoBag GmbH shall also be entitled to withdraw from the contract; this shall apply in particular if no advance payments or securities have been provided for outstanding services. In the event of such justified withdrawal from the contract by LumoBag GmbH, the services provided by LumoBag GmbH shall be discontinued. All costs incurred as a result of the delay or early withdrawal (through no fault of LumoBag GmbH) from the contract as well as any damage incurred by LumoBag GmbH as a result thereof, including loss of profit, shall be reimbursed by the customer.
      13.9 LumoBag GmbH shall in all cases, including in the event of default in payment, be entitled to charge interest on arrears at the usual bank rate plus statutory value added tax.
      13.10 Discounts or bonuses granted by LumoBag GmbH shall only apply if full payment is received on time.
      13.11 The customer shall not be entitled to withhold payments due to incomplete total delivery, warranty or guarantee claims or complaints. The customer shall therefore pay for each individual service provided – irrespective of the provision of further services. Accordingly, LumoBag GmbH shall be entitled to provide partial services and to invoice for such partial services.
      13.12 The customer shall not be entitled to set off its own claims of any kind whatsoever. The only exceptions to this prohibition of set-off are claims of the customer which have already been established by a court of law or which LumoBag GmbH has acknowledged to be correct.
      13.13 In the event of legal action or collection by third parties due to default in payment, all costs incurred shall be borne by the customer.
      13.14 The place of performance for delivery and payment shall be the registered office of LumoBag GmbH.
      14. Final provisions
      14.1 Unless otherwise agreed or excluded by law, the statutory provisions applicable between entrepreneurs pursuant to §§ 1-3 of the Austrian Commercial Code (UGB) and legal persons under public law shall apply.
      14.2 For the sale or provision of services to consumers within the meaning of the Consumer Protection Act or for contracts concluded at a distance and off-premises (distance and off-premises transactions) between entrepreneurs and consumers within the meaning of the Distance and Off-premises Transactions Act, the above provisions shall apply only to the extent that these laws do not mandatorily provide for other provisions.
      14.3 Should one of the provisions of this contract be or become legally ineffective, the parties undertake to replace this provision with another provision which comes as close as possible to the meaning of the omitted provision and is legally effective.
      14.4 There are no verbal collateral agreements. Subsequent amendments and additions to a contract require written confirmation in order to be valid.
      14.5 Austrian law shall apply exclusively to all disputes, even if the order is executed abroad. With regard to all disputes with LumoBag GmbH, the customer submits to the exclusive jurisdiction of the competent court in 8010 Graz. LumoBag GmbH shall also be entitled to take legal action against the customer at this respective place of business.
      14.6 All rights and obligations under this agreement shall pass to the respective legal successors; the parties undertake to transfer the effects of the contract to their legal successors.